1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Krügerhof über die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art im Bereich Diagnostik, Beratung, Coaching, Vorträgen, Personal Training, Kursen und Workshops.

 

2. Personal Training, Coaching, Ernährungsberatung

2.1 Allgemein

2.1.1
Krügerhof oder sein Vertreter/seine Vertreterin (im weiteren Verlauf Krügerhof genannt) erstellt für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein auf seine Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittenes Ernährungs- und/oder Trainingskonzept, das den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.

2.1.2
Art, Umfang und Ort jeder Dienstleistung werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.
Die Dauer einer Personal-Training-Einheit und einer Ernährungsberatung beträgt in der Regel 60 Minuten. Die Dauer eines Gesundheitscoachings beträgt in der Regel 90 Minuten. Die Zeiten können individuell und nach Absprache abweichen.

Explizit kürzere oder längere Einheiten müssen im Vorfeld ausdrücklich vereinbart werden. Hierdurch können weiteren Kosten entstehen. Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Kunden einzeln und schriftlich im Trainingsvertrag aufgeführt. Dies gilt für jegliche Form der schriftlichen Absprache.

2.1.3
Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
Der Kunde informiert Krügerhof über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen.
Vor jeder Trainingseinheit ist Krügerhof über eventuell akut vorhandene Einschränkungen zu informieren.

2.1.4
Die Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Personal-Training-Einheiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen erfolgt durch Krügerhof.

2.1.5
Krügerhof kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit des Kunden zu entsprechen.

2.1.6
Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden, auf den der Vertrag geschlossen ist, persönlich in Anspruch genommen werden.

2.1.7
Krügerhof steht dem Kunden außerhalb der Trainingseinheiten grundsätzlich von Mo. – Fr. zwischen 8.00 und 18.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Dienstleisters.

2.2 Ausfall und Verhinderung

2.2.1
Personal Trainings müssen bei Verhinderung durch den Kunden mindestens 24h vorher abgesagt werden. Im Falle einer späteren Absage wird die Einheit vollumfänglich berechnet. Eine Verrechnung oder Erstattung erfolgt nicht.

2.2.3
Personal Training kann nur in Form von Einzelstunden gebucht werden. In der Regel erfolgt die Abrechnung zum Ende eines jeden Kalendermonats. Sollte jedoch eine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden sein, kann die Abrechnung auch in anderen Intervallen oder Zeitabschnitten erfolgen

 

3. Mitgliedschaften

3.1 Anmeldung
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Krügerhof kommt zustande, sobald der Kunde durch eine eindeutige Erklärung, wie beispielsweise per E-Mail, sein Einverständnis zur Mitgliedschaft gibt. Die Bereitstellung der Mitgliedschaft über die App sowie das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen gelten  als Bestätigung des Vertragsschlusses, sofern der Kunde die Mitgliedschaft in seinem Profil einsehen und nutzen kann. Ein gesonderter schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich.

3.2 Vertragsdauer/Kündigung
Die Mitgliedschaft besteht für die Dauer der vereinbarten Laufzeit gemäß des zwischen Krügerhof und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

Ein Vertrag mit einer Erstlaufzeit von 20 Wochen verlängert sich automatisch um jeweils weitere 20 Wochen, wenn er nicht spätestens 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag kann jederzeit während eines laufenden 20-Wochen-Blocks begonnen werden, wobei sich die Erstlaufzeit entsprechend der noch verbleibenden Wochen bis zum Ende des aktuellen Blocks verkürzt, damit der Vertragszyklus mit dem allgemeinen 20-Wochen-Rhythmus übereinstimmt. Das Recht zur Kündigung steht beiden Vertragsparteien gleichermaßen zu. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

3.3 Krankheitsbedingte Übertragung von nicht genutzten Einheiten
Grundsätzlich trägt der Kunde das Risiko des Versäumnis eines gebuchten Kurses durch Krankheit und andere Art der persönlichen Verhinderung selbst.
Sollte der Kunde während des gebuchten 20-Wochen-Blocks aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein, seine Trainingseinheiten vollständig zu nutzen, kann er die ungenutzten Einheiten in den darauffolgenden 20-Wochen-Block übertragen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Krankmeldung), die den Zeitraum der Trainingsunfähigkeit nachweist.
Die Anzahl der übertragbaren Einheiten wird auf Basis des gebuchten Gesamtkontingents prozentual berechnet. Die Anzahl der Einheiten, die auf den nächsten Block übertragen werden, entspricht dem Verhältnis der ausgefallenen Wochen zur Gesamtdauer des 20-Wochen-Blocks.
Beispiel: Hat der Kunde 20 Einheiten für 20 Wochen gebucht und fällt aufgrund einer Erkrankung 2 Wochen aus, werden 2 Einheiten (entsprechend 2/20 der Gesamteinheiten) in den nächsten Block übertragen, unabhängig von den in diesen Wochen geplanten Trainingseinheiten.
Die ärztliche Bescheinigung muss unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des laufenden Blocks, eingereicht werden. Eine Übertragung der ungenutzten Einheiten kann ausschließlich in den darauffolgenden 20-Wochen-Block erfolgen. Eine weitere Übertragung der Einheiten in spätere Blöcke ist nicht möglich.
Dies geschieht aus Kulanz. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.

3.4
Das Mitglied verpflichtet sich, Krügerhof  im Falle einer Änderung der Post- und/oder der Mailadresse und/oder der Bankverbindung zu benachrichtigen.

3.5. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist im 4-Wochen-Zyklus durch das SEPA-Lastschriftmandat zu entrichten. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.

Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Raten schuldhaft in Verzug, so werden die restlichen Beiträge bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit der Mitgliedschaft sofort und insgesamt zur Zahlung fällig.

3.6 Preisanpassung
Krügerhof behält sich das Recht vor, die Preise für Mitgliedschaften und Dienstleistungen jährlich gemäß einer Indexklausel anzupassen. Die Indexklausel basiert auf einem von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichten Index. Diese Anpassung erfolgt automatisch und entsprechend den Änderungen des Index. Krügerhof - Raum für Gesundheit behält sich das Recht vor, die Preise nach eigenem Ermessen anzupassen und wird den MitgliederInnen über bevorstehende Preisanpassungen rechtzeitig informieren. Preiserhöhungen werden in der Regel mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt und treten zum angegebenen Datum in Kraft. MitgliederInnen, die nach Inkrafttreten der Preisanpassung ihre Mitgliedschaft fortsetzen, akzeptieren die neuen Preise.

3.7 Studionutzung/Kursteilnahme
Das Mitglied hat in der genannten (Mindest-)Laufzeit von in der Regel 20 Wochen gemäß seiner Membership (Mitgliedschaft), die in seinem Profil auf der Buchungs-App Eversports hinterlegt ist, aufgeführte Anzahl an Einheiten zur Verfügung, die ihn zur Teilnahme an den in der Buchung-App Eversports freigeschalteten Kursen berechtigt.  Eine Kursteilnahme setzt voraus, dass sich das Mitglied mithilfe der kostenlosen Mitglieder-App „Eversports“ in die Kurse einbucht. Dies setzt eine dortige Registrierung der Mitglieder voraus. Kann das Mitglied eine gebuchte Stunde nicht wahrnehmen, können alle in der App freigeschalteten Kurse  als Ersatztermine genutzt werden. Eine Stornierung des Kurses ist bis 45 Minuten vor Trainingsbeginn möglich.

Die gebuchten Stunden müssen innerhalb des entsprechenden 20-Wochen-Blockes wahrgenommen werden.
Mögliche Reststunden können nicht auf den nächsten 20-Wochen-Block übertragen werden.

Alle Trainings, die mit der Mitgliedschaft gebucht werden können, haben eine Dauer von 60 Minuten. Die jeweiligen Zeiten, Art des Trainings, Orte und Trainer werden online unter www.krueger-hof.de bekanntgegeben.Ein Anspruch auf die Durchführung des Trainings durch den online veröffentlichten Trainer besteht nicht.

 

4. Kurse, Workshops, Vorträge

4.1 Anmeldung
Beim Vertragsschluss über den Internetauftritt (www.krueger-hof.de), wird durch Anklicken der Schaltfläche „Buchen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages gemacht. Die Annahme des Angebots - und damit der Vertragsabschluss - erfolgt durch die Bestätigung der Buchung per E-Mail seitens von Krügerhof über die Buchungsplattform Eversports.

4.1.1 Art der Buchung
Es können - je nach Angebot - sowohl Einzeltickets, als auch Tickets, die mehrere Termine enthalten, gebucht werden. Die genauen Konditionen und Anzahl der enthaltenen Termine werden beim jeweiligen Ticketangebot ausgewiesen. Die Gültigkeit ist dementsprechend der Beschreibung des Produktes zu entnehmen und nur für diese einzusetzen. Alle Tickets sind termingebunden und können nach Einsatz nicht mehr erstattet werden.  Es erfolgt keine Rückerstattung oder Verrechnung.

4.1.2 Kurse mit definierter Laufzeit
Bei bestimmten Angeboten - wie z.B. Beckenbodenkurse und Atemtraining - ist die Buchung festgelegt auf einen bestimmten Zeitdauer des Angebotes. Hier kann ausschließlich das komplette Kursangebot gebucht werden. Die Buchung von einzelnen Einheiten ist hierbei ausgeschlossen. Nicht genutzte Einheiten werden nicht verrechnet oder erstattet.

4.2 Widerrufsrecht

4.2.1 Sportkurse
„Handelt es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und sieht der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor, steht dem Teilnehmenden, auch wenn es sich um einen Verbraucher handelt, kein Widerrufsrecht zu“ (vgl. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB).

4.2.2 Fernabsatzverträge
In allen anderen Fällen steht dem Teilnehmenden das folgende Widerrufsrecht zu, wenn es sich bei ihm um einen Verbraucher im Sinne von §13 BGB (Privatkunden) und es sich bei dem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde:

4.2.3 Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Krügerhof mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Macht der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird Krügerhof dem Kunden unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

4.2.4 Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Krügerhof dem Kunden alle Zahlungen, die Krügerhof von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Krügerhof eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Krügerhof dasselbe Zahlungsmittel, das er bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet.
Besonderer Hinweis:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

4.2.5 Umbuchungen
Die terminliche Umbuchung eines Kurses oder Workshops ist grundsätzlich möglich. Bei der Umbuchung eines Kurses oder Workshops fällt - nach Ablauf des Widerrufsrechts - eine Umbuchungsgebühr in Höhe von mindestens 20 Euro an. Diese Gebühr wird im Zuge der Umbuchungsbestätigung fällig.

 

5. Gutscheine

5.1 Gültigkeit eines Gutscheines
Ein Gutschein hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes muss der Gutschein bei uns entweder direkt per E-Mail oder über unsere Buchungssoftware eingesetzt werden.

5.2 Einlösung eines Gutscheines
Ein Gutschein kann entweder direkt per E-Mail an info@krueger-hof.de oder über unsere Buchungssoftware Eversports eingelöst werden. In beiden Fällen muss eine Gutscheinnummer zum Nachweis vorgelegt werden.

 

6. Haftung

Krügerhof beschränkt die Haftung bei Sachschäden (z.B.: Brillen, Hörgeräte etc.) auf grob fahrlässige und vorsätzliche Herbeiführung durch Krügerhof und seine Erfüllungsgehilfen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Krügerhof  beruhen; in diesem Fall ist die Haftung von Krügerhof für Sachschäden jedoch auf den für Krügerhof  bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf.
Krügerhof  haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des von dem Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Krügerhof , um den etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen zu genügen. Der Kunden hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der von Krügerhof durchgeführten Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

Jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Trainer sofort mitzuteilen. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen des Gesundheitszustandes sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

 

7. Zahlungsbedingungen

Krügerhof  erhält für die erbrachten Dienstleistungen im Rahmen von Personal Training ein Honorar in der im jeweiligen Leistungspaket angegebenen Höhe. Alle Preise sind Brutto-Endpreise und beziehen sich immer auf eine volle Stunde. Auch angefangene Stunden werden mit dem vollen Stundensatz berechnet. Das Honorar ist je nach Umfang der angefallenen Einheiten zu zahlen.
Die Preise für Kurse, Workshops und Vorträge verstehen sich als Brutto-Endpreise und sind im Rahmen der gesetzten Fristen zu bezahlen.
Der Kunde erhält von Krügerhof eine schriftliche Rechnung.
Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Krügerhof behält sich eine Änderung der Preisgestaltung aller Angebote vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich oder persönlich mitzuteilen.
Rechnungen sind innerhalb der gesetzten Fristen zu bezahlen. Krügerhof behält sich vor, nach erfolgter Zahlungserinnerung bei weiterem Zahlungsverzug im ersten Schritt eine Mahngebühr in Höhe von 5 € und im zweiten Schritt von weiteren 10 € zu erheben.
Sollte auch nach erfolgter Mahnung keine Zahlung erfolgt sein, wird die offene Forderungen an unser Forderungsmanagement weitergegeben.

 

8. Datenschutz

8.1
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Krügerhof  gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

8.2
Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

9. Geheimhaltung

9.1
Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Krügerhof Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

9.2
Krügerhof hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

10. Sonstige Vereinbarungen

Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon, E-Mail).

 

11. Schlussbestimmungen

11.1
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

11.2
Krügerhof  ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Krügerhof  wird den Kunden über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Kunden Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

11.3
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.

11.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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